Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass viele Privatkassen und auch Beihilfe- und Postbeamten-Krankenkasse nicht alle Leistungen erstatten. Die Erstattungen sind i.d.R. auf die Sätze des GebüH begrenzt.
Das Honorar ist in voller Höhe – unabhängig von Erstattungsansprüchen Dritter – nach erbrachter Leistung und folgender Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen fällig.