Behandlungskosten

Behandlungskosten
Das Honorar für die Behandlung als Heilpraktikerin berechne ich nach Zeitaufwand. Die erste Stunde stelle ich mit 72 € in Rechnung und jede angefangene Viertelstunde mit 18 €.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass viele Privatkassen und auch Beihilfe- und Postbeamten-Krankenkasse nicht alle Leistungen erstatten. Die Erstattungen sind i.d.R. auf die Sätze des GebüH begrenzt.
Das Honorar ist in voller Höhe – unabhängig von Erstattungsansprüchen Dritter – nach erbrachter Leistung und folgender Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen fällig.
Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher mündlich/telefonisch abgesagt werden.
Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen werde ich diese in Rechnung stellen.
Share by: